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Jugendordnung


Ziel: Die Jahresbeiträge der Kinder und Jugendlichen (und etwaige Zuschüsse, Spenden etc.) sollen deren Kosten decken. Der Deckungsbeitrag für den Erhalt und Ausbau der Anlage wird also überwiegend durch die Beiträge der Erwachsenen finanziert.

Aus versicherungstechnischen Gründen ist der Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen auf der Anlage ohne Anwesenheit eines Erwachsenen nicht gestattet. Eltern haften für ihre Kinder.


1) Gruppentraining

Für Kinder und Jugendliche ist im Beitrag eine Grundbetreuung unter Anleitung eines erfahrenen Tennisspielers enthalten: D.h. 1 x pro Woche kostenfreies Training in einer kleinen Gruppe (max. 4 Teilnehmer) mit einem Übungsleiter. Training im Winter ist nur kostenfrei möglich, wenn die Stadt kostenfreie Hallenzeiten zur Verfügung stellt und Übungsleiter sich für diese Aufgabe bereitfinden. Das Training findet dann in größeren Gruppen statt.

Eine Trainerstunde umfasst 45 Minuten Spielzeit. Die Schüler sind verpflichtet, den Platz abzuziehen und je nach Wetterlage, die Plätze vor, während und nach dem Training zu wässern.

Zusätzliches Training zahlen die Eltern in den Trainingsgruppen pauschal (Trainerhonorar geteilt durch die Anzahl der eingeteilten Schüler – wer nicht zum Training kommt, zahlt trotzdem seinen Anteil). Die Trainer organisieren die Bezahlung.

Die Trainer müssen die Trainingszeiten (Datum, Uhrzeit) und die Namen der teilnehmenden Jugendlichen regelmäßig dem Vorstand auflisten.

Für Leistungsträger kann der Vorstand zusätzliche Regelungen treffen. Dazu ist ein schriftlicher Antrag der Eltern an den Vorstand zu richten.

Bei Trainerengpass haben Kinder von Vollmitgliedern und Leistungsträger Vorrang.


2) Punktspiele

Jährliche Meldung der Jugendmannschaften erfolgt durch den Vorstand.

Pro Mannschaft muss ein Mannschaftsführer (Erwachsener) gewählt/benannt werden. Dieser ist für die Organisation der jeweiligen Punktspiele verantwortlich.

Fahrtkosten: tragen die Eltern der für diesen Spieltag eingeteilten Jugendlichen.

Essen bei Heimspielen: trägt der Verein bis zu einer Höhe von 3,50 € pro Spieler(in) der Heim- und der Gastmannschaft. Bälle: werden gestellt und müssen unmittelbar nach dem Einzel und dem Doppel an den Mannschaftsführer zurückgegeben werden.

Bälle gehen hinterher ins Jugendtraining oder werden für Vereinsturniere genutzt (Info darüber vom Vorstand an den Mannschaftsführer).

Strafen: Wenn durch einen Spieler schuldhaft Strafen (z.B. Nichterscheinen zum Punktspiel) verursacht werden, behält der Vorstand sich vor, die Strafen von dem betreffenden Spieler und dessen Eltern einzufordern oder andere Sanktionen zu verhängen (z.B. keine Aufstellung beim nächsten Spiel, Spielverbot).

Der Jugendwart sowie der Sportwart sind zu informieren über Termine, Terminänderungen, Platzbelegung.


3) Startgelder

Der TCF kann nach schriftlichem Antrag der Eltern Startgeld erstatten und zwar

Finale: 100%

Halbfinale: 50% des Startgeldes.


4) Spielen untereinander / Schließsystem

Es sollte angestrebt werden, dass sich die Kinder und Jugendlichen untereinander zum Spielen verabreden (außerhalb der Trainingszeiten und trainingsgruppenübergreifend – also auch ältere mit jüngeren).

Kinder und Jugendliche haben werktags von 14 bis 17 Uhr auf den Plätzen 3 bis 7 Vorrang. Nach 17 Uhr darf auf höchstens einem Platz der Plätze 1-6 Jugendtraining stattfinden. Nur auf Platz 7 dürfen Kinder und Jugendliche nach 17 Uhr gleichberechtigt mit Erwachsenen spielen. Ist zu diskutieren, s. Spiel-Platz und Hausordnung.

Spielstarke Jugendliche (Leistungsträger) dürfen nach 17 Uhr auf allen Plätzen zu Trainingszwecken mit Erwachsenen spielen (nach Rücksprache mit dem Jugendwart – s. Spiel- und Platzordnung). Siehe vorher.

Die Reservierung von Plätzen für die vorab aufgeführten Zwecke erfolgt über das Portal von eTennis (Zugangsdaten werden dafür vom Vorstand ausgegeben).


5) Einbeziehung der Jugendlichen in die Vereinsarbeit

Es wird erwartet, dass sich die Jugendlichen im Verein engagieren (z.B. Arbeitseinsätze, kleinere Aufgaben nach Absprache mit dem Vorstand im Laufe der Saison).


6) Probetraining/›Schnuppern‹

Schnuppern dient zur Gewinnung von Mitgliedern. Teilnehmer können bis zu 3 Übungsstunden kostenfrei erhalten.


7) Jugendversammlung, Jugendsprecher

Einmal jährlich lädt der Vorstand zu einer Eltern- und Jugendversammlung ein. Dort kann ein Jugendsprecher gewählt werden.(Amtszeit zwei Jahre).

 

Frankfurt (Oder), im Mai 2020.

Der Vorstand

 

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